Die finanzielle Situation der Krankenhäuser hat sich nochmals verschärft. Eine nachhaltige Ursache liegt im Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG) vom September 2008. Damals wurde von der Gesetzgebung angekündigt, dass zur Abdeckung der...
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Die finanzielle Situation der Krankenhäuser hat sich nochmals verschärft. Eine nachhaltige Ursache liegt im Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG) vom September 2008. Damals wurde von der Gesetzgebung angekündigt, dass zur Abdeckung der Tarifkostenentwicklung ein 50%-iger Ausgleich den Krankenhäusern zukommt. Zusätzlich konnte angenommen werden, dass die Erlösbudgets jeweils in Höhe der so genannten Veränderungsrate steigen. Diese Annahmen wurden nicht im geplanten Maße erfüllt.
Insbesondere bei den Häusern der Grund- und Regelversorgung haben zusätzlich der verminderte Landesbasisfallwert und der so genannten Katalogeffekt die finanzielle Lage verschärft.
Das Gesetz zur nachhaltigen und sozial ausgewogenen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung GKV-Finanzierungsgesetz (GKV-FinG) führt dazu, dass in den Jahren 2011 und 2012 die Landesbasisfallwerte stagnieren und die durchschnittlichen Fallerlöse je nach Leistungsspektrum ggf. rückläufig sein können. So ist erkennbar,
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