Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung aus März 2019 (BVerfG, Beschluss vom 26.03.2019, 1 BvR 673/17) die Rechte von nicht verheirateten Paaren weiter gestärkt. Paare ohne Trauschein sollen in die Lage versetzt werden, eine Stiefkindadoption...
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Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung aus März 2019 (BVerfG, Beschluss vom 26.03.2019, 1 BvR 673/17) die Rechte von nicht verheirateten Paaren weiter gestärkt. Paare ohne Trauschein sollen in die Lage versetzt werden, eine Stiefkindadoption durchzuführen mit dem Ergebnis, dass das Kind hiernach ein gemeinschaftliches Kind ist.
Bislang war die Adoption des Kindes des Partners zum Zwecke der Herstellung einer gemeinsamen Familie ausschließlich Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartner/innen (LPartG) vorbehalten.
Erfahren Sie hier, worauf es zu achten gilt.
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