Als Schweizer Volksrechte werden diejenigen Rechte bezeichnet, die den BürgerInnen ermöglichen, in politischen Sachfragen - abschliessend (Initiativen) - mit zu bestimmen (Abstimmungen). Sie sind Teil der Politischen Rechte und bilden den Kern der direkten...
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Als Schweizer Volksrechte werden diejenigen Rechte bezeichnet, die den BürgerInnen ermöglichen, in politischen Sachfragen - abschliessend (Initiativen) - mit zu bestimmen (Abstimmungen). Sie sind Teil der Politischen Rechte und bilden den Kern der direkten Demokratie. Die Volksrechte gewähren dem Volk die Möglichkeit, einerseits selbst Vorschläge zur Revision von Verfassungs- und Gesetzes-Bestimmungen zu machen (Volksinitiative). Die Eidgenössische Bundesverfassung schreibt vor, dass Entscheide die das Volk bei einer Ab-Stimmung getroffen hat, innert 5 Jahren 100% zwingend umgesetzt werden müssen.
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