12.
10.
2012
Die Werbungskosten für den behindertengerechten Umbau eines Kfz werden durch
sozialrechtliche Zuschüsse gemindert.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Urteil vom 14.
06.
2012 (Az.
VI R 89/19)
entschieden, dass die als Werbungskosten...
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12.
10.
2012
Die Werbungskosten für den behindertengerechten Umbau eines Kfz werden durch
sozialrechtliche Zuschüsse gemindert.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Urteil vom 14.
06.
2012 (Az.
VI R 89/19)
entschieden, dass die als Werbungskosten geltend zu machende Absetzung für
Abnutzung (AfA) gemindert wird, soweit für den behinderungsgerechten Umbau eines
Kfz Zuschüsse gemäß der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV) gewährt worden
sind.
Der BFH hat entschieden, dass Behinderte, deren Grad der Behinderung 70 beträgt,
gem.
§ 9 Abs.
2 Satz 3 Nr.
1 EStG grundsätzlich für die Wege zwischen Wohnung
und Arbeitsstätte anstelle der Entfernungspauschalen die tatsächlichen
Aufwendungen in Abzug bringen dürfen.
Zu den abziehbaren Werbungskosten gehört
mithin auch die AfA, deren Bemessungsgrundlage die Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, hier eines behinderungsgerechten Umbaus des Kfz, sind.
Allerdings mindern sich die Anschaffungskosten insoweit, als der
Steuerpflichtige Leistunge
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