S a t z u n g
über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und Auslagenersätzen
des
Zweckverbandes für Wasserversorgung
"Pfälzische Mittelrheingruppe"
Schifferstadt
vom 01.
01.
2002
Die Verbandsversammlung hat auf Grund des § 7 Abs.
1...
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S a t z u n g
über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und Auslagenersätzen
des
Zweckverbandes für Wasserversorgung
"Pfälzische Mittelrheingruppe"
Schifferstadt
vom 01.
01.
2002
Die Verbandsversammlung hat auf Grund des § 7 Abs.
1 Zweckverbandsgesetz (ZwVG) in Verbindung
mit § 24 Gemeindeordnung (GemO) und §§ 2 Abs.
1, Kommunalabgabengesetz (KAG) am 19.
11.
2001
folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Gebührentatbestand
Der Zweckverband für Wasserversorgung "Pfälzische Mittelrheingruppe", Schifferstadt, erhebt unter
Beachtung der §§ 2 bis 7 Landesgebührengesetz (LGebG) für
die Bearbeitung des Antrages zur Befreiung vom Anschluß- und
Benutzungszwang eine Verwaltungsgebühr
in Höhe von 50 ,-- Euro .
Die Erstattungspflicht von Auslagen richtet sich nach § 10 LGebG.
§ 2
Gebührenschuldner
Gebühren- und Auslagenschuldner ist der Grundstückseigentümer als Antragsteller.
§ 3
Entstehung und Fälligkeit
Die Gebühren- und Auslagenschu
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