Satzung
über die Versorgung der Grundstücke mit
Wasser und den Anschluß an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung
Allgemeine Wasserversorgungssatzung
des Zweckverbandes für Wasserversorgung "Pfälzische Mittelrheingruppe"
Schifferstadt
vom 1....
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Satzung
über die Versorgung der Grundstücke mit
Wasser und den Anschluß an die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung
Allgemeine Wasserversorgungssatzung
des Zweckverbandes für Wasserversorgung "Pfälzische Mittelrheingruppe"
Schifferstadt
vom 1.
Januar 2006
Die Verbandsversammlung hat aufgrund der §§
24 und 26 der Gemeindeordnung für RheinlandPfalz (GemO) die folgende Satzung beschlossen,
die hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Allgemeines
1) Dem Zweckverband obliegt in seinem
Versorgungbiet gemäß jeweils gültiger
Verbandsordnung , die Versorgung der
Einwohner mit Trink- und Betriebswasser
sowie die Bereitstellung von Wasser für
öffentliche Zwecke und die Abgabe von
Wasser für gewerbliche und sonstige
Zwecke.
2) Zur Erfüllung dieser Aufgabe betreibt und
unterhält der Zweckverband ein Wasserversorgungsunternehmen als öffentliche Einrichtung (Wasserwerk).
3) Art und Umfang der Wasserversorgungsanlagen sowie den Zeitpunkt ihrer ersten
Herstellung, Erneuerung, Er
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