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Sehr geehrte Damen und Herren,
bei Gaststätten- und Imbissbetrieben werden die Einnahmenaufzeichnungen
besonders unter die Lupe genommen. Diese Unternehmen müssen sich auf
neue Prüfungsmethoden wie den Zeitreihenvergleich einstellen. Für alle Unternehmen, die überwiegend Bareinnahmen erzielen, gilt der Grundsatz, dass ihre
Einnahmenaufzeichnungen immer nachvollziehbar sein müssen.
Den vom Hochwasser betroffenen Personen und Unternehmen soll und muss
geholfen werden. Eine Vielzahl von Hilfen ist angelaufen. Wie und wo man Hilfe
findet, ist von den Internetseiten z. B. des Bundesministeriums der Finanzen
oder des Bundesministeriums der Justiz abrufbar.
Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Blitzlicht-Ausgabe oder zu anderenThemen?
Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.
08/2013
Termine Steuern/Sozialversicherung August/September 2013
Steuerart Fälligkeit
Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag 1
12.08.2013 10
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