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Richter Arno Bormann beim Landgericht Aachen lehnte Beweisantrag unbegründet lapidar ab. Unschuldsvermutung nach "Im Zweifel für den Angeklagten" nicht einmal angedacht, geschweige berücksichtigt!
2 pages
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Internetpresse
Frage an Richter Arno Bormann aus einem früheren Strafprozess:
61 KLs 99 Js 235/94
Landgericht Aachen: Die Strafprozeßordnung verfehlt! Antrag, ein bestimmtes
Beweismittel einer konkreten Tatsache herbeizuziehen - ein notwendig...
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Frage an Richter Arno Bormann aus einem früheren Strafprozess:
61 KLs 99 Js 235/94
Landgericht Aachen: Die Strafprozeßordnung verfehlt! Antrag, ein bestimmtes
Beweismittel einer konkreten Tatsache herbeizuziehen - ein notwendig indiziertes
Glaubwürdigkeitsgutachten, wurde lapidar abgelehnt! Andere Zeugin wurde nach
wiederholten Anträgen auf Wiederaufnahmeverfahren von Amts wegen abgelehnt.
Doch der Richter muß einem Beweisantrag grundsätzlich stattgeben, ausser die
Beweislage oder der beantragte Beweis ist völlig unerheblich für die Entscheidung.
Zu einer Prozessführung gehört, dass wirklich alle Beweise auf den Tisch
kommen, bewiesen und gewürdigt werden.
Als "brutalst möglicher
Aufklärer" hatte Richter Bormann beim Landgericht Aachen alle
relevanten Beweisanträge des Rechtsanwaltes Dr.
Albrecht Fuchs aus
Jülich zulassen müssen.
Warum wurden solche wichtigen Forderungen
wohl negiert? Kommt dies gar einer Rechtsverweigerung gleich?
Auch Ermittler bei der Kreispolizeibehörde Heinsb
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